Feststellungsprüfung SoSe 2020

Termine schriftlich:  

20.06.2020, 15:00 bis 21:00 Uhr: Deutsch, Gartenhalle Karlsruhe, Festplatz 3

22.06.2020, 10:00 bis 13:00 Uhr: Mathematik, Gartenhalle Karlsruhe, Festplatz 3

23.06.2020, 10:00 bis 13:00 Uhr: Physik: Gerthsen-HS (Geb. 30.21)

23.06.2020, 10:00 bis 13:00 Uhr: Chemie: Audimax (Geb. 30.95)

23.06.2020, 10:00 bis 13:00 Uhr: Informatik: Hörsaal am Fasanengarten (Geb. 50.35)

Termine mündlich:  

Termine mündliche Prüfung

Ergebnis: 

Ergebnisliste

Nachprüfungen FSP: Liste der Nachprüfungen

  Einsicht:  

 

Angaben folgen

Aufbau:  

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung (Schwerpunkt T) sind drei Fächer:

  • Deutsch (ca. 4,5 Stunden inkl. Pausen und Vorlesezeit)
  • Mathematik (180 Minuten)
  • Physik, Chemie oder Informatik (180 Minuten)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung und ein weiteres in der schriftlichen Prüfung nicht gewähltes Fach (Chemie, Informatik oder Physik).

Prüfungsverfahren: T-Kurs-Teilnehmer (interne Teilnehmer)

Interne Teilnehmer, d.h. Studierende, die das Studienkolleg besuchen, erhalten in allen Fächern (Deutsch, Mathematik, Physik, Informatik mit Elektrotechnik – Praktikum oder Chemie mit Chemie - Praktikum) eine Semesternote für die Leistungen im zweiten Semester.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik, Physik oder Chemie oder Informatik. Auf die mündliche Prüfung im jeweiligen Fach kann verzichtet werden, wenn sich als Durchschnitt aus Semesternote und schriftlicher Prüfung mindestens die Note 4,0 ergibt und die Abweichung ('Betrag der Differenz') höchstens eine Note beträgt. Sind in mindestens zwei Fächern beide Noten (Semesternote und schriftliche Prüfung) nicht ausreichend, so gibt es keine mündliche Prüfung und die FSP ist nicht bestanden.
Vorgezogene Feststellungsprüfung: Bei bestimmten Voraussetzungen kann die FSP in einem Fach (oder mehreren Fächern) vorgezogen, d.h. bereits nach dem ersten Semester abgelegt werden. Dazu muss die Durchschnittsnote des ersten Semesters in dem betreffenden Fach mindestens 2,5 sein und alle beteiligten Fachdozent(inn)en müssen zustimmen.
Die Gesamtnote ergibt sich bei bestandener FSP aus dem (evtl. gewichteten) Durchschnitt aller relevanten Teilnoten. Von einem Fach wird man befreit, wenn die vorgezogene Prüfung bestanden bzw. (bei Wiederholung) die erbrachte Note anerkannt wurde. In diesem Fall geht die im vorgezogenen Teil erhaltene Note in die Gesamtnote ein.
Erhält man in nur einem Fach keine ausreichende Endnote, darf man eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung findet etwa einen Monat nach der FSP statt. Die Bedingungen sind dieselben wie bei der (ersten) FP. Insbesondere bleibt die Semesternote erhalten, falls vorhanden.
Berechnungsbeispiele: Einige Fälle, die häufig vorkommen, sind in einer Tabelle dargestellt. Folgen Sie bitte dem Link.
Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne: Mail schicken.  

Prüfungsverfahren: Externe Teilnehmer

Externe Teilnehmer sind Studierende, die kein Studienkolleg besucht haben. Sie haben keine Semesternote.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auch auf Deutsch, Mathematik, Physik oder Chemie oder Informatik.

Eine Zulassung zur externen Feststellungsprüfung ist grundsätzlich an eine direkt anschließende Studienaufnahme gebunden.

Die Note der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet! Auf die mündliche Prüfung im jeweiligen Fach kann bei externen Teilnehmern verzichtet werden, wenn die schriftliche Prüfung mindestens mit der Note 3,5 bewertet wurde. In dem nicht schriftlich geprüften Fach gibt es immer eine mündliche Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt durch schriftlichen Antrag an info does-not-exist.stk kit edu spätestens jeweils zu folgenden Terminen:

  • für Prüfungen Ende Juni im Sommersemester: bis 15.05.
  • für Prüfungen Ende Januar im Wintersemester: bis 15.12.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu info∂stk.kit.edu auf.


Voraussetzungen für den Antrag:

  • aktuell gültige Zulassung bzw. Vormerkung für das Semester, in dem die Prüfung stattfinden soll.
  • Beantragen Sie bei der Universität, die die Vormerkung ausgestellt hat, die Meldung zur externen Feststellungsprüfung an das Studienkolleg Karlsruhe. Diese Meldung muss ebenfalls vor dem 15.05. bzw. vor dem 15.12. dem Studienkolleg Karlsruhe vorliegen. 
  • Nachweis über Kenntnisse in der deutschen Sprache, die dem Niveau B1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) entsprechen (z.B. DSH-1, TestDaF 4x3, Goethe-Zertifikat B1).
  • Angabe der schriftlichen Prüfungsfächer: das entsprechende Formular erhalten Sie bei info∂stk.kit.edu


Prüfungsgebühr: EUR 200,00

Zahlungseingang der Prüfungsgebühr im Wintersemester bis 01. Januar bzw. im Sommersemester bis 01. Juni ist Voraussetzung für die Teilnahme an der externen Feststellungsprüfung.

 

 

 

Prüfungsteile

Deutsch

Der Teil Deutsch der Feststellungsprüfung ist mit der DSH identisch. Vom Prüfungsteil Deutsch werden befreit:
  • Inhaber eines Zeugnisses über eine auf der Grundlage der Rahmenordnung der HRK (Hochschulrektorenkonferenz) erfolgreich abgelegte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
  • Studienbewerber nach Maßgabe der DSH §1 Abs.(4) b) bis e). Siehe DSH-Ordnung
Der Prüfungsteil Deutsch kann zu einem früheren Termin abgelegt werden (Vorgezogene Deutschprüfung).

Mathematik

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 3 Stunden (180 Minuten). Als Hilfsmittel sind zugelassen ein (nichtprogrammierbarer) Taschenrechner und die Formelsammlung: Sieber; Mathematische Formeln E; Klett Verlag Stuttgart. Dem Inhalt liegt der Stoffplan zugrunde.
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten und hat den gleichen oben genannten Inhalt.
Prüfungsbeispiel

Physik

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 3 Stunden (180 Minuten). Als Hilfsmittel ist ein (nichtprogrammierbarer) Taschenrechner zugelassen. Dem Inhalt liegt der Stoffplan zugrunde.
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten und hat den gleichen oben genannten Inhalt.
Prüfungsbeispiel

Informatik

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 3 Stunden (180 Minuten). Als Hilfsmittel ist zugelassen ein (nichtprogrammierbarer) Taschenrechner. Dem Inhalt liegt der Stoffplan zugrunde.
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten und hat den gleichen oben genannten Inhalt.
Prüfungsbeispiel

Chemie

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 3 Stunden (180 Minuten). Als Hilfsmittel ist zugelassen ein (nichtprogrammierbarer) Taschenrechner. Dem Inhalt liegt der Stoffplan zugrunde.
Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten und hat den gleichen oben genannten Inhalt.
Prüfungsbeispiel

 

 

Ansprechpartner: Priv.-Doz. Dr. Marco Busch