Interne Teilnehmer, d.h. Studierende, die das Studienkolleg besuchen, erhalten in allen Fächern (Deutsch, Mathematik, Physik, Informatik mit Elektrotechnik – Praktikum oder Chemie mit Chemie - Praktikum) eine Semesternote für die Leistungen im zweiten Semester.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik, Physik oder Chemie oder Informatik. Auf die mündliche Prüfung im jeweiligen Fach kann verzichtet werden, wenn sich als Durchschnitt aus Semesternote und schriftlicher Prüfung mindestens die Note 4,0 ergibt und die Abweichung ('Betrag der Differenz') höchstens eine Note beträgt. Sind in mindestens zwei Fächern beide Noten (Semesternote und schriftliche Prüfung) nicht ausreichend, so gibt es keine mündliche Prüfung und die FSP ist nicht bestanden.
Vorgezogene Feststellungsprüfung: Bei bestimmten Voraussetzungen kann die FSP in einem Fach (oder mehreren Fächern) vorgezogen, d.h. bereits nach dem ersten Semester abgelegt werden. Dazu muss die Durchschnittsnote des ersten Semesters in dem betreffenden Fach mindestens 2,5 sein und alle beteiligten Fachdozent(inn)en müssen zustimmen.
Die Gesamtnote ergibt sich bei bestandener FSP aus dem (evtl. gewichteten) Durchschnitt aller relevanten Teilnoten. Von einem Fach wird man befreit, wenn die vorgezogene Prüfung bestanden bzw. (bei Wiederholung) die erbrachte Note anerkannt wurde. In diesem Fall geht die im vorgezogenen Teil erhaltene Note in die Gesamtnote ein.
Erhält man in nur einem Fach keine ausreichende Endnote, darf man eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung findet etwa einen Monat nach der FSP statt. Die Bedingungen sind dieselben wie bei der (ersten) FP. Insbesondere bleibt die Semesternote erhalten, falls vorhanden.
Berechnungsbeispiele: Einige Fälle, die häufig vorkommen, sind in einer Tabelle dargestellt. Folgen Sie bitte dem Link.
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